Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rico Böhme, Historische Reklame und Antiquitäten, Adolf-Kolping-Str. 58, 76316 Malsch, Deutschland, URL: www.historische-reklame.de, E-Mail: info@historische-reklame.de (nachfolgend auch „Wertgutachter“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „AG“).

 

  1. Leistungen
  • Der Wertgutachter erstellt auf Anfrage des AG Wertgutachten sowie Instant-Wertschätzungen (Bewertung eines aus der Online-Galerie des Wertgutachters auszuwählenden Artikels in einem vom AG festgelegten Erhaltungszustand) für historische Reklame (nachfolgend auch „Gutachtenobjekt(e)“ oder „Historische Reklame“). Hierbei greift er auf eine eigens erstellte und fortlaufend gepflegte Datenbank zurück.
  • Umfang und Preise für die angebotenen Leistungen können der Website entnommen werden.
  • Der Wertgutachter kann dem AG auf Wunsch auch Prognosen zur zukünftigen Wertentwicklung von Reklameschildern anbieten. Diese Prognosen basieren auf bestem Wissen und Gewissen des Wertgutachters. Dabei gilt es zu beachten, dass Prognosen mit Unsicherheiten behaftet sind und zukünftige Entwicklungen nicht mit Gewissheit vorhergesagt werden können.
  • Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich auf Basis einer vom AG zur Verfügung gestellten Abbildung des Gutachtenobjekts. Nach Vereinbarung kann der Wertgutachter seine Leistungen auch vor Ort (z.B. bei dem AG) erbringen; in diesem Fall wird der AG dem Wertgutachter auch angefallene Reisekosten und Spesen in angemessenem Umfang und gegen Vorlage entsprechender Nachweise erstatten.
  • Der Wertgutachter bietet darüber hinaus den An- und Verkauf von Historischer Reklame sowie Kommissionsverkäufe an. Einzelheiten zum Kommissionsgeschäft sind in Ziffer 15 geregelt. 
  1. Auftragserteilung
  • Der Auftrag zur Gutachtenerstellung oder zur Tätigung eines Kommissionsgeschäfts ist in der Regel über das Kontaktformular auf der Website des Wertgutachters zu erteilen, aber auch schriftlich, mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat insbesondere die auf der Website des Wertgutachters angegebenen Informationen zu dem Gutachtenobjekt möglichst umfassend und wahrheitsgemäß mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Begutachtung bzw. Wertermittlung zu ermöglichen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Wertgutachters.
  • Die Begutachtung des Gutachtenobjekts erfolgt grundsätzlich anhand Abbildungen (z.B. Fotos), die der AG dem Wertgutachter unentgeltlich zur Verfügung stellt. Mit Zurverfügungstellung der Abbildungen räumt der AG dem Wertgutachter ein einfaches und unentgeltliches Nutzungsrecht an den Abbildungen ein, die Abbildungen für Öffentlichkeitsarbeit, Werbemaßnahmen und Außendarstellung zu verwenden.

 

  1. Prognosen zur Wertentwicklung

Der Wertgutachter kann dem AG auf Wunsch Prognosen zur zukünftigen Wertentwicklung von Gutachtenobjekten anbieten. Diese Prognosen basieren auf bestem Wissen und Gewissen sowie auf sorgfältigen Marktanalysen. Es ist jedoch zu beachten, dass Prognosen mit Unsicherheiten behaftet sind und zukünftige Entwicklungen nicht mit absoluter Gewissheit vorhergesagt werden können.

 

  1. Pflichten des Wertgutachters bei der Gutachtenerstellung
  • Der Wertgutachter hat seine gutachterliche Leistung gewissenhaft und persönlich zu erbringen.
  • Für die Richtigkeit der dem Wertgutachter zum Zwecke der Auftragserfüllung vom AG überlassenen Unterlagen und erteilten Auskünfte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
  • Auf Anfrage erteilt der Wertgutachter dem AG jederzeit Auskunft über den Stand seiner Arbeiten und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

 

  1. Pflichten des Auftraggebers bei der Gutachtenerstellung
  • Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Wertgutachter alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
  • Sofern dem AG nach Auftragserteilung Vorgänge und Umstände zur Kenntnis gelangen, die erkennbar für den Zweck und den Inhalt des Gutachtens von Bedeutung sein könnten, ist der Wertgutachter entsprechend zu informieren.

 

  1. Durchführung des Gutachterauftrags
  • Der Wertgutachter hat den Gutachterauftrag unter Berücksichtigung seiner Vertragspflichten sorgfältig und zügig zu erledigen.
  • Das Gutachten umfasst insbesondere die Schätzung eines Marktpreises, der auf einer Analyse des aktuellen Marktes und einer Bewertung des Zustands, der Seltenheit und der Herkunft des Gutachtenobjekts basiert.

 

  1. Nutzungsrechte
  • Der AG darf das Gutachten nur zu dem Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
  • Eine darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte, ist nur zulässig, wenn der Wertgutachter zuvor seine Einwilligung gegeben hat. Gleiches gilt für eine Textänderung oder eine auszugsweise Verwendung. Der Einwilligung des Wertgutachters bedarf es nicht, wenn die Zustimmung zweifelsfrei unterstellt werden kann.
  • Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in allen Fällen der vorherigen Zustimmung des Wertgutachters.
  • Der AG darf Untersuchungs- und Gutachtenergebnisse zu Zwecken der Werbung nur mit Einwilligung des Wertgutachters verwenden.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Sämtliche Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Die Zahlung des AG für Wertgutachten und Kommissionsverkäufe erfolgt per Rechnung. Die Zahlung von Instant- Wertschätzungen erfolgt per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Limited.
  • Bei Zahlung per Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung, bzw. bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Gutachten-/Rechnungsnummer ist bei der Zahlung anzugeben.
  • Bei Zahlung per Kreditkarte entspricht die Fälligkeit der Zahlung dem Zeitpunkt der Bestellung. Werden Zahlungen per Kreditkarte nicht ausgeführt oder zurückgebucht (Chargeback), sind die dadurch entstehenden Fremdkosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig, es sei denn, der AG hat dies nicht zu vertreten. Dem Wertgutachter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und dem AG der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
  • Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

 

  1. Kündigung
  • Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen, außer im Vertrag sind anderweitige Bestimmungen getroffen.
  • Aus wichtigen Gründen ist der Wertgutachter zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des AG die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn der AG in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.
  • Bei Kündigung des Vertrags aus wichtigem vom AG zu vertretendem Grund, kann der Wertgutachter eine Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung nur insoweit verlangen, als diese für den AG objektiv verwendbar ist.

 

  1. Stornierung

Auftragsstornierungen sind per E-Mail oder schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 50,00 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

  1. Gutachtenversand

Der Versand des Wertgutachtens an den AG erfolgt per E-Mail an die im Kontaktformular angegebene E-Mail-Adresse des AG.

 

  1. Instant-Wertschätzung von Historischer Reklame
  • Die Möglichkeit zur Instant- Wertschätzung von Historischer Reklame wird dem AG auf der Website des Wertgutachters als Online-Dienst angeboten. Der AG kann eine Instant-Wertschätzung für eine in der Online-Galerie enthaltene Historische Reklame in einem vom AG festzulegenden Erhaltungszustand abfragen. Das Ergebnis einer solchen Abfrage wird ausschließlich online zur Verfügung gestellt. Der Wertgutachter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Dauer der Abrufbarkeit des Ergebnisses u.a. abhängig von den Browsereinstellungen des AG abhängt. Sobald Cookies im Browser des AG gelöscht werden, ist das Ergebnis der Instant-Wertschätzung nicht mehr abrufbar.
  • Es besteht kein Anspruch des AG auf dauerhafte Bereitstellung des Ergebnisses der Instant-Wertschätzung.

 

  1. Ankauf und Verkauf von Historischer Reklame
  • Der Wertgutachter bietet den Ankauf von Historischer Reklame an. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Wertgutachter dem AG ein verbindliches Kaufangebot unterbreitet hat und der AG dieses Angebot durch eine Annahmeerklärung angenommen hat. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum an dem Reklameschild beim AG.
  • Der Wertgutachter bietet den Verkauf von Historischer Reklame an. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Wertgutachter dem AG ein verbindliches Verkaufsangebot unterbreitet hat und der AG dieses Angebot durch eine Annahmeerklärung angenommen hat. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum an dem Reklameschild beim Wertgutachter.

 

  1. Kommissionsgeschäft mit Historischer Reklame
  • Der AG beauftragt den Wertgutachter mit einem Kommissionsgeschäft Historische Reklame im eigenen Namen auf Rechnung des AG (Kommittent) an einen Dritten zu verkaufen.
  • Der AG übergibt dem Wertgutachter die Historische Reklame zum Verkauf und versichert, dass die Historische Reklame sein uneingeschränktes Eigentum ist und frei von Rechten Dritter ist. Die Übernahme der Historischen Reklame erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Verkaufs im Rahmen des Kommissionsgeschäfts. Der AG bleibt Eigentümer der Historischen Reklame bis zum Verkauf an den Käufer. Mit Übergabe der Historischen Reklame hat der AG dem Wertgutachter den gewünschten Verkaufspreis mitzuteilen.
  • Der Wertgutachter übernimmt keine Prüfpflicht hinsichtlich des genannten Wunschpreises der Historischen Reklame. Der AG kann den Wertgutachter zur Ermittlung des Marktwertes der Historischen Reklame jedoch mit der Erstellung eines Wertgutachtens nach Maßgabe dieser AGB beauftragen.
  • Der Wertgutachter wird sich bemühen, die Historische Reklame zu dem vom AG genannten Wunschpreis zu verkaufen. In Bezug auf den Verkauf gilt außerdem Folgendes: Der Wertgutachter ist berechtigt, ohne Rücksprache mit dem AG, die Historische Reklame bis zu 10 % unterhalb des Wunschpreises zu verkaufen. Es steht dem Wertgutachter zudem frei, die Historische Reklame oberhalb des Wunschpreises zu verkaufen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung wird in diesem Fall der Mehrerlös, der sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis und dem Wunschpreis ergibt, zu gleichen Teilen (50:50) zwischen dem Wertgutachter und dem Kunden aufgeteilt. Die Provision des Wertgutachters gemäß Absatz (6) erhöht sich entsprechend, sodass die Provision 15 % des Wunschpreises zuzüglich 50 % des Mehrerlöses beträgt.
  • Nach dem Verkauf wird der Wertgutachter eine Abrechnung erstellen, die den Verkaufspreis und die Kommissionsprovision ausweist. Der verbleibende Betrag wird dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Verkauf ausbezahlt.
  • Der Wertgutachter erhält für die Durchführung des Kommissionsgeschäfts eine Provision in Höhe von 15 % des erzielten Verkaufspreises, sofern die Parteien keine abweichende Provision vereinbar. Alle weiteren mit dem Kommissionsgeschäft verbundenen Kosten trägt der AG, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Der Wertgutachter haftet nicht für Schäden an der Historischen Reklame, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt entstehen. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Historischen Reklame geht mit Übergabe an den Käufer oder den Transporteur auf den Käufer über.
  • Sollte die Historischen Reklame innerhalb einer vereinbarten Frist von 90 Tagen nicht verkauft werden, hat der AG die Historischen Reklame auf eigene Kosten zurückzunehmen oder eine erneute Vereinbarung mit dem Wertgutachter zu treffen. Erfolgt keine Abholung oder Vereinbarung, ist der Wertgutachter berechtigt, die Historischen Reklame nach eigenem Ermessen zu veräußern oder zu entsorgen.
  • Der AG ist berechtigt, jederzeit vom Kommissionsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der AG die Historischen Reklame innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittserklärung auf eigene Kosten zurückzuholen. Die bis zum Rücktritt angefallenen Kosten und die vereinbarte Kommissionsprovision sind dennoch zu bezahlen.

 

  1. Gewährleistung und Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung und Mängelhaftung. Mängel sind dem Wertgutachter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

 

  1. Haftung, Haftungsausschluss
  • Die Haftung richtet sich – mit Ausnahme der nachstehenden Absätze (2) und (3) – nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Die Haftung des Wertgutachters für den im Gutachten ermittelten Wert eines Gutachtenobjekts ist ausgeschlossen. Die Wertangaben beruhen auf Schätzungen und können daher von tatsächlichen Verkaufspreisen abweichen.
  • Die Haftung des Wertgutachters für die Richtigkeit oder Genauigkeit der Prognosen zur Wertentwicklung von Gutachtenobjekten ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Prognosen dienen lediglich der Orientierung und stellen keine verbindlichen Zusicherungen dar. Der AG handelt auf eigenes Risiko und trägt die Verantwortung für Investitionsentscheidungen auf Grundlage der Prognosen.

 

  1. Zahlungsbedingungen
  • Nach Durchführung eines Auftrags bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, bzw. bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Ankauf oder Verkauf von Historischer Reklame ist der vereinbarte Kaufpreis sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
  • Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

 

  1. Datenschutz

Der Wertgutachter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten seiner AG vertraulich und ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragsabwicklung zu verwenden.

 

  1. Vertraulichkeit

Der Wertgutachter sichert zu, dass alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit als Wertgutachter bekanntgewordenen Informationen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG oder soweit gesetzlich vorgeschrieben.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Wertgutachter und dem AG ist der Sitz des Wertgutachters, sofern der AG Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand dieser AGB: Oktober 2024


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